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Aktuelle Informationen

Tag der offenen Tür

   Information zum Schulbetrieb am 08.01.2024   

 

Sehr geehrte Eltern,


Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2024 alles Gute und uns weiterhin gute Zusammenarbeit.
Am 8. Januar 2024 ist mit großangelegten Streiks und Protesten in Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen. Es kann zu Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erhielten wir außerdem die Information, dass die Schülerbeförderung für den Landkreis Vorpommern-Greifswald am Montag, 8. Januar 2024 ausgesetzt wird.  Sie können deshalb selbst entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Die Nichtteilnahme am Unterricht gilt nach telefonischer Abmeldung bzw. Abmeldung per E-Mail als entschuldigt. 
Die Schüler erhalten für den 8. Januar einen Tagesplan, den sie selbstständig (unter Aufsicht) bearbeiten oder über it’s learning erhalten. 
Der Unterricht endet um 11.45Uhr.


Mit freundlichen Grüßen
B. Fredrich 

  Theateraufführung für Klasse 1 und 2  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

leider wurde die Theateraufführung: Meister Ton und der Lieder-Zauber-Koffer am 19.12.2023 krankheitsbedingt kurzfristig abgesagt.

 

Wir versuchen im 2. Halbjahr noch einen Termin zu finden, um den Kindern die Veranstaltung hier bei uns in der Aula zu ermöglichen.

 

Damit die Schülerinnen und Schüler nicht so sehr enttäuscht sind, fand in unserer Aula eine Filmvorführung in gemütlicher Kinoatmosphäre mit Popcorn statt.

 

B. Fredrich

Schulleitung

Weihnachten 2023

Sehr geehrte Eltern,

 

das Kalenderjahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen, Weihnachten steht vor der Tür.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen zu bedanken.

Danke für die Unterstützung bei Veranstaltungen und Projekten, Danke für die konstruktiven Gespräche, Danke für die Wertschätzung unserer täglichen Arbeit.

 

Besonders möchte ich mich bei allen Elternvertretern bedanken, die zusätzlich zur Elternarbeit die Schulleitung unterstützen.

 

Bleiben wir weiterhin gemeinam gute Partner für unsere Kinder/Schüler, die wir in der Lernentwicklung unterstützen und begleiten.

 

Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Grundschule Strasburg wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage. Alle Guten Wünsche für das neue Jahr 2024!

 

B. Fredrich

Schulleiterin

Anmeldung zur Einschulung 2023
Einschulung 23_24

  Information zur Einschulung am 26.08.2023  

 

Die Einschulung am 26.08.2023 findet in der Aula der Grundschule Strasburg statt.

 

Schulleitung

B. Fredrich

   Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2024/25  

 

Zu Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. 07. 2017 bis 30. 06. 2018 geboren wurden.

 

Wir bitten die Eltern dieser Kinder, sie in der Zeit vom

 

25.09.2023 bis 28.09.2023

 

in der Grundschule Strasburg, Baustr. 26, in der Zeit von

08:00 – 12:00 Uhr anzumelden.

 

Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und ein Nachweis über die Masernschutzimpfung (zum Beispiel: Impfausweis, mit mind. 2 Impfungen) sind mitzubringen.

 

Die Schulleiterin

B. Fredrich

 

 

 

  Information Einschulung Schuljahr 2023/24  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die Einschulung der Klasse 1a und 1b finden wie nachstehend aufgeführt statt.

 

1a à Samstag, 26.08.2023 um 08:30 Uhr in der Grundschule Strasburg

 

1b à Samstag, 26.08.2023 um 10:30 Uhr in der Grundschule Strasburg

 

Bei schönem Wetter findet die Veranstaltung auf dem Schulhof statt, bei schlechtem Wetter in der Aula.

 

Es können an der Einschulung nur maximal 4 Personen + das einzuschulende Kind teilnehmen.

Bitte bringen Sie die leere Schulmappe mit sowie eine Schultüte.

 

An der Veranstaltung wird kein externer Fotograf anwesend sein.

Sie können gerne selbst Ihr/e Kind/er fotografieren.

Bitte achten Sie bei Selbstaufnahmen auf die datenschutzrechtlichen Regelungen gegenüber Dritten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 28.06.2023  

 

Liebe Eltern,

 

wir möchten Sie über ein aktuelles Geschehen informieren, das sich in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit Drogenkonsum in Mecklenburg-Vorpommern ereignet hat. Über mögliche Fälle wird derzeit in den Medien berichtet. Dabei geht es mutmaßlich um die Einnahme einer neuen Droge namens „The Punisher/Blue Punisher“, eine Form von Ecstasy.

 

Zu dieser Droge gibt es auch eine amtliche Polizeiwarnung (siehe Anlage).

 

Wir als Schule nehmen die Gefährdung durch Drogen sehr ernst.

 

Daher bitten wir Sie, sich die Zeit zu nehmen, um mit Ihrem Kind über die Gefahren von Drogen zu sprechen, da es nicht auszuschließen ist, dass noch weitere dieser Drogen im Umlauf sind.

 

Bei Fragen wenden Sie sich direkt bei der Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) unter: 0385 588 7777 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr).

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Fredrich

Schulleitung

 

Anlage 1 Warnung Blue Punisher

 

 

 

  Information vom 16.11.2022  

 

Umgang mit ausgegebenen Selbsttests

 

Liebe Eltern,

 

bitte prüfen Sie vor der Nutzung das Mindesthaltbarkeitsdatum der Selbsttests die bereits in die Häuslichkeit mitgegeben wurden.

Die Selbsttests mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten nicht mehr verwendet und im Hausmüll entsorgt werden.

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

  Information vom 07.10.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

durch die am 01.10.2022 festgelegte Schul-Corona-Verordnung gelten folgende Regelungen:

 

Mund-Nase-Bedeckung

Eine generelle Maskenpflicht in Schulen besteht nicht.

 

Positiver Schnelltest

Sofern ein Selbsttest in der Häuslichkeit positiv ist, besteht die Pflicht zur Absonderung in der Häuslichkeit. Sollte der Verdacht bestehen, dass der durchgeführte Selbsttest ein falsch-positives Ergebnis angezeigt

hat, besteht die Möglichkeit, noch vor Beendigung des Absonderungszeitraums von grundsätzlich mindestens 5 Tagen wieder in die Schule zu gehen, wenn ein negativer PCR-Test oder sonstiger Nukleinsäurenachweis vorliegt. Sofern die

Absonderung beendet wurde, ist kein weiterer PCR-Test notwendig.

Es besteht kein Unterschied zu anderen Personen oder zur bisherigen Regelung der Schul-Corona-Verordnung. Nach überwundener Infektion ist weiterhin kein PCR-Test oder Arztbesuch notwendig.

 

Notbetreuung

Sofern eine Notbetreuung aufgrund einer Anordnung einer anderen Behörde oder aufgrund der phasenbedingten Organisation an unserer Schule dennoch vorgehalten werden muss, steht diese allen Kindern unabhängig vom Tätigkeitsprofil (sogenannte systemrelevante Berufe) der Erziehungsberechtigten zu.

 

Beheizung von Schulen in den kommenden Monaten

Schulen sind von Einschränkungen bezüglich der Beheizung ausgenommen.

 

Wir wünschen schöne Herbstferien!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 10.08.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,

die Einschulung am kommenden Samstag (13.08.2022) kann wie geplant und ohne weitere Hygienebestimmungen stattfinden.

 

Klasse 1a -   8:30 Uhr

Klasse 1b - 10:30 Uhr

 

Wir freuen uns auf Sie und die zukünftigen Erstklässler!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Burmeister

Stellvertr. Schulleitung

 

 

  Information vom 28.06.2022  

 

 

Bitte beachten Sie die nachfolgende Information des Bildungsministeriums.

 

28_HS_Empfehlung STIKO (1)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Burmeister

Stellvertr. Schulleitung

 

 

 

 

  Information vom 23.05.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,

bitte beachten Sie die nachfolgende Pressemitteilung des Bildungsministeriums zur Elternsprechstunde am 1.Juni 2022.

 

Elternsprechstunde Greifswald

 

K. Burmeister

Stellvertr. Schulleitung

 

 

  Information vom 11.05.2022  

Die 1. Elternversammlung für die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 1. Klasse findet am

 

Dienstag, den 24.05.2022,

um 18:30 Uhr

 

in der Aula der Grundschule statt.

 

Es wird darum gebeten, dass nur ein Elternteil an der Versammlung teilnimmt.

 

Sollten Sie verhindert sein, teilen Sie uns dies bitte telefonisch unter

039753 20412 mit.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

  Information vom 29.04.2022  

Sehr geehrte Eltern,

 

hier einige Informationen vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV:

 

1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-

Verordnung MV ab dem 28.04.2022

 

  1. Testpflicht (§ 2)

Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

 

  1.  
    1. Leichte Symptome (§ 2 Absatz 2)

Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Vonseiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin möglich.

 

  1.  
    1. Schwere Symptome (§2 Absatz 3)

Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird,

 

 

ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.

 

  1. Maskenpflicht (§§ 5-8)

 

  1.  
    1. Regelungen der Schul-Corona-Vorordnung

Auch in der 1. Änderungsverordnung finden sich Regelungen zur Mund-Nase-Bedeckungspflicht. Hierbei gilt zu beachten, dass diese ohne Feststellung des Landtages zum Bestehen einer epidemiologischen Gefahrenlage nach § 3 Schul-Corona-Verordnung keine Wirkung entfalten. Zurzeit besteht für keinen Landkreis und keine kreisfreie Stadt eine solche Feststellung. Es besteht somit keine Maskenpflicht. Wird ein solcher Beschluss gefasst, werden Sie gesondert informiert.

 

  1.  
    1. Reglungen anderer Behörden

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Regelungen anderer Behörden, wie den Gesundheitsämtern oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), weiterhin den Bereich Schule berühren können und für einzelne Personen zur Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes führen können. In diesem Zusammenhang weisen wir auf das Kontaktpersonenmanagement des LAGuS vom 28.02.2022 hin.

 

Ausgabe von Selbsttests an der Grundschule Strasburg

Am Freitag, 29.04.2022 erhält jede Schülerin und jeder Schüler Selbsttests mit in die Häuslichkeit für eine anlassbezogene Testung.  Sind die Selbsttest aufgebraucht, so ist dies über das Hausaufgabenheft, jeweils am Freitag dem Klassenleiter mitzuteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Fredrich

 

 

  Information vom 22.04.2022  

Die Testpflicht mit 3 Tests pro Woche gilt vorerst nur noch eine Woche (24.04.2022 – 29.04.2022). Danach gibt es voraussichtlich neue Regelungen.


B. Fredrich
Schulleiterin

 

  Information vom 08.04.2022  

Sehr geehrte Eltern,

hier nun einige Informationen zur Umsetzung der Schul-Corona-Verordnung in MV nach den Osterferien.

    1. Reiserückkehrbestätigung:

Die bisher in §7 geregelte notwendige Erklärung zum Reiseverhalten entfällt im neuen §3 ersatzlos.

    2. Testpflicht:

Da wir nach den Osterferien am Donnerstag,21.4.2022 beginnen, testen Sie bitte Ihr Kind schon in der Häuslichkeit. Den Test schicken wir am Freitag vor den Osterferien mit.

    3. Mund-Nase-Bedeckung:

Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hängt als „Hotspotregelung“ unmittelbar mit dem aktuellen Infektionsgeschehen zusammen.

Somit ist bei uns im Moment die Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude in den Pausen noch erforderlich.

Das freiwillige Tragen der Maske ist natürlich immer möglich.

Sollte es kurzfristig noch weitere Änderungen geben, teilen wir dies auf unserer Homepage mit.

Ich wünsche Ihnen entspannte Osterfeiertage mit Ihren Kindern.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

B. Fredrich

 

 

 

  Information vom 04.03.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

in den nächsten Wochen erfolgt eine schrittweise Anpassung der Corona-Maßnahmen.

 

  • Ab 07.03.2022 ist für Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz im Unterricht die Maskenpflicht aufgehoben.

 

  • Das Bildungsministerium empfiehlt aber weiterhin die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

  • Im Schulgebäude ist in den Pausen die Maske erforderlich.

 

  • Im Freien können sich alle ohne Maske bewegen.

 

  • Die dreimalige Testpflicht bleibt bis mindestens zum 21.03.2022 erhalten.

 

  • Bei Auftreten von Corona-Fällen greift weiterhin das bewährte Kontaktpersonenmanagement für Schulen.

 

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 21.02.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir wechseln in dieser Woche in die Phase-2 des Phasenmodells für Schulen in MV, da mehrere Lehrerinnen erkrankt sind.

 

Welche Änderungen sich im Stundenplan ergeben, teilen wir über den Klassenleiter/Vertretungslehrer mit.

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 04.02.2022  

 

Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen zum 2.Schulhalbjahr 2021/22.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Burmeister

Stellvertr. Schulleitung

 

Elternbrief

Erklärung Reiseverhalten

Selbsterklärung

 

 

 

  Information vom 31.01.2022  

 

Sehr geehrte Eltern,
wird bei Schülerinnen oder Schülern eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt, ist nach der häuslichen Quarantäne ein zertifizierter Schnelltest (Testzentrum oder Hausarzt) erforderlich. Das negative Testzertifikat muss bei Schulantritt vorgelegt werden.
Zur Hilfe der Berechnung der Quarantäne können Sie zusätzlich den Isolations-/Quarantänerechner des Landkreises nutzen. Diesen finden Sie unter:
 

https://corona.kreis-vg.de/Quarant%C3%A4ne-und-Isolationsrechner/

Bitte beachten Sie auch die folgenden aktuellen Informationen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.

 

Mit freundlichen Grüßen
K. Burmeister
Stellvertr. Schulleiterin

 

Merkblatt Kontaktperson ungeimpft

Merkblatt Kontaktperson geimpft

Merkblatt Infizierte

 

 

  Information zur Testpflicht an Schulen ab 03.01.2022

Mit Beginn des Jahres 2022 wird die Testsequenz an öffentlichen Schulen auf dreimal pro Woche (Mo, Mi, Fr) erhöht.

Für die Durchführung der Testungen der Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin die bestehenden Verfahren.

B. Fredrich
Schulleiterin

 

 

  Information für Einzuschulende 2022/23  


Sehr geehrte Eltern,

die für diese Woche geplanten Schuleignungstest finden nicht statt.

Neue Termine werden mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail vereinbart.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

B. Fredrich
Schulleiterin

 

 

 

 

  Information vom 20.12.2021 - Schulbeginn nach dem Jahreswechsel  

 

Sehr geehrte Eltern,

sicher warten Sie schon auf Informationen zum Schulstart am 03.01.2022.

Folgende Mitteilungen des Ministeriums für Bildung MV reiche ich an Sie weiter.

 

       1. Vorlage einer Erklärung zum Reiseverhalten

 

Am 03.01.2022 geben alle Schülerinnen und Schüler die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten ab.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt, wird das Formular an ihrem/seinem individuell ersten Schultag vorgelegt.

Bei einer Nichtabgabe der Erklärung ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

 

Erklärung Reiseverhalten

 

     2. Masken- u. Testpflicht

 

Laut aktueller Schul-Corona-Verordnung ist unabhängig vom Inzidenzgeschehen für die ersten 14-Tage nach der unterrichtsfreien Zeit die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Die 1. Testung wird am 1. Unterrichtstag 2022 durchgeführt. Die Testung kann in den nach §1a Abs. 1 der Schul-Corona-Verordnung bekannten Modalitäten erfolgen. Bei Testung in der Häuslichkeit bitte die Selbsterklärung zum negativen Testergebnis mitschicken.

(Änderungen bezüglich der Testfrequenz sind in Arbeit!)

 

     3. Sport- und Musikunterricht

 

Am 03.01.2022 findet der Unterricht wie in den letzten Wochen vor Weihnachten statt (siehe Stundenplan).

Danach planen wir Musik und Sport wieder in umfänglicher Stundenzahl ein.

Den Stundenplan erhält Ihr Kind dann am Montag, 03.01.2022.

 

Sollte es dennoch Änderungen geben, bitte ich um Ihr Verständnis!

 

B. Fredrich

Schulleiterin

 

 

 

 

 

  Information vom 20.12.2021  

 

Bitte beachten Sie die Informationen vom LAGuS.

 

Information LAGuS

MV-Impfbrief

 

 

  Information vom 07.12.2021  

 

Bitte beachten Sie die Information zur verpflichtenden Umsetzung des Distanzunterrichts.

 

Zuständigkeit Distanzunterricht

 

 

 

 

 

  Information vom 29.11.2021  

 

Sehr geehrte Eltern,

mit dem heutigen Tag wird es einige Änderungen hinsichtlich des Stundenplans geben. Wir wollen dadurch ermöglichen, Kontakte zu beschränken, gleichzeitig aber den Präsenzunterricht absichern.

Nach dem ab 29.11.2021 gültigen Hygieneplan für Schulen in MV, findet der Sportunterricht nur noch im Freien statt (in Alltagskleidung). Im Musikunterricht kann gemeinsamer Gesang nur noch im Freien durchgeführt werden. Durch diese Maßnahmen reduziert sich der Unterrichtsumfang in Sport und Musik. Verbleibende Stunden werden an den Deutsch- und Mathematikunterricht angegliedert. Die Ganztagsangebote werden bis Weihnachten ausgesetzt, um weitere Kontakte einzuschränken.

Ich möchte Sie bitten, Absprachen mit der Schulleitung und den Lehrkräften telefonisch oder digital zu regeln, um die schulischen Kontakte zu minimieren.

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und auch das Testen bleiben weiterhin erforderlich. Die Frequenz der Testung wird zukünftig noch erhöht werden.

Sollte Ihr Kind erkranken und/oder Erkältungssymptome zeigen, schicken Sie es nicht zur Schule.

In der Anlage befinden sich noch weitere Informationen zu Ihrer Verwendung.

Mit freundlichen Grüßen

B. Fredrich

Elternbrief Ministerium für Bildung und Kultur

Merkblatt Infizierte

Merkblatt Kontaktperson geimpft

Merkblatt Kontaktperson ungeimpft

 

  Information vom 02.11.2021 - Wiedereinsetzen der Maskenpflicht  

 

 

Im Landkreis V-G wurde die Stufe „gelb“ erreicht. Es besteht somit wieder die Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

K. Burmeister
Stellv. Schulleiter

 

 

  Information vom  27.10.21  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

in der kommenden Woche (01.11.21 bis 05.11.21) ändern sich unsere Testtage auf

 

Mittwoch, 03.11.2021

und

Freitag, 05.11.2021.

 

K. Burmeister

Stellv. Schulleiter

 

 

  Information vom 22.10.21  

 

Im Landkreis V-G wurde am 21.10.2021 die Stufe (grün) erreicht und somit entfällt ab Montag, 25.10.2021, die Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

K. Burmeister
Stellv. Schulleiter

 

 

  Information vom 30.09.21  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Ihre Kinder gehen nun in die wohlverdienten Ferien. Wir hoffen, dass sie sich gut erholen können und alle gesund bleiben.

Bitte achten Sie darauf, dass am 1. Schultag nach den Herbstferien die Erklärung über das Reiseverhalten (Formular) in der Schule abzugeben ist. 

Bei Nichtabgabe der Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Außerdem besteht für die ersten 14 Tage nach den Ferien die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.

Die Selbsttests werden wie gewohnt am Montag und Donnerstag durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 28.09.21  

Crosslauf wird verschoben

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage verschieben wir den Crosslauf auf einen anderen Tag im Oktober. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Am 01.10.2021 wird jede Klasse einen Projekttag zum Thema Herbst gestalten.

B. Fredrich
Schulleitung

 

  Information vom 28.09.2021  

Wiedereinsetzen der Maskenpflicht

Sollte die Stufe 2 (gelb) auch am 28.9.2021 im LK Vorpommern-Greifswald erreicht werden, besteht ab Mittwoch, den 29.9.2021 an allen Schulen in V-G für jede Person in Schulgebäuden und auf schulischen Anlagen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.

B.Fredrich

Schulleitung

 

 

  Information vom 27.09.2021  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

aufgrund mehrerer positiver Corona-Fälle an unserer Schule, möchten wir Sie um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht bitten!

 

Sollte Ihr Kind leichte Erkältungssymptome zeigen, bitten wir Sie vor dem Schulbesuch in der Häuslichkeit einen Selbsttest durchzuführen. Bitte bestätigen Sie uns das negative Testergebnis mit dem unten aufgeführten Formular 1. Nur so ist eine Zulassung zur Gemeinschaftseinrichtung möglich.

Falls die leichten Symptome andauern, bitten wir Sie Ihr Kind mindestens alle 2 Tage in der Häuslichkeit weiter zu testen.

 

Bei schweren Erkältungssymptomen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen und muss einem Arzt vorgestellt werden bzw. es erfolgt eine Überweisung des Arztes zum Abstrichzentrum. Als Voraussetzung für die Wiederzulassung Ihres Kindes ist die Selbsterklärung der Eltern über eine erfolgte diagnostische Abklärung und ein negatives Testergebnis nötig (Formular 2).

 

Da bei mehreren Corona-Fällen in einer Klasse immer alle Personen von der Quarantäne betroffen sind, bitten wir Sie um Ihre aktive Mithilfe, jeglichen Ansteckungen unter den Kindern soweit es möglich ist vorzubeugen.

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

Selbsterklärung 1

Selbsterklärung 2

 

 

Ergänzung: Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2022/23

Sie haben vom 21.09.2021 – 24.09.2021 die Möglichkeit, Ihr Kind an der Grundschule für das kommende Schuljahr anzumelden.

 

Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Wenn Sie sich im Schulgebäude aufhalten, tragen Sie bitte eine Mund- und Nasebedeckung.

 

Bitte bringen Sie neben der Geburtsurkunde auch den Impfausweis Ihres Kindes mit.

Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, müssen vor Beginn des Schulbesuchs einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

  Information vom 06.09.2021  

 

Bitte beachten Sie die nachfolgende Information des außerschulischen Lern- und Förderprogramms

vom 01. September 2021 bis zum Ende der Sommerferien 2022.

 

Außerschulisches Lern- und Förderprogramm

 

K. Burmeister

 

 

 

 

Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2022/23

 

Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit

vom 01. 07. 2015 bis 30. 06. 2016 geboren wurden.

 

Wir bitten die Eltern dieser Kinder, sie in der Zeit vom

 

21.09.2021 bis 24.09.2021

 

in der Grundschule Strasburg, Baustr. 26, in der Zeit von

08:00 – 12:00 Uhr anzumelden.

 

Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch ist mitzubringen.

 

Bitte beachten Sie die in dieser Zeit gültigen Hygienebestimmungen für Schulen in MV.

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

 

  Information vom 30.08.2021  

 

Handlungsempfehlung bei Krankheit des Kindes (bei Stufe GRÜN – Corona Ampel MV)

 

7-Tage-Inzidenz: > 0 bis ≤ 35
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 0 bis ≤ 8
ITS-Auslastung: > 0 bis ≤ 5%

 

Bei leichten Erkältungssymptomen

 

Bitte führen Sie bei leichten Erkältungssymptomen einen Selbsttest (Antigen-Test) in der Häuslichkeit durch. Wenn der Test negativ ist, benötigen wir eine Selbsterklärung und Ihr Kind darf wie gewohnt die Schule besuchen.

(Hinweis: Falls Sie keinen Test zuhause durchführen, darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn alle Symptome vollständig abgeklungen sind bzw. Ihr Kind mindestens 2 Tage symptomfrei ist.)

 

Bei schweren Erkältungssymptomen

 

Bei schweren Erkältungssymptomen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen und muss dem Haus- oder Kinderarzt vorgestellt werden.

Bevor Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf, benötigen wir von Ihnen die Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis.

 

Handlungsempfehlung bei Krankheit des Kindes (bei Stufe GELB – Corona Ampel MV)

7-Tage-Inzidenz: > 35 bis ≤ 50
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 8 bis ≤ 15
ITS-Auslastung: > 5% bis ≤ 9%

 

Bei jeglichen Erkältungssymptomen jeder Schwere

 

Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen. Bitte stellen Sie Ihr Kind dem zuständigen Kinder- oder Hausarzt vor. Bevor Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf, benötigen wir von Ihnen die Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis.

 

 

Formular Selbsterklärung

 

 

K. Burmeister
Stellvertretende Schulleitung

 

 

  Information vom 12.08.2021  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ab Montag, 16.08.2021, ist die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung für die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude ausgesetzt.

 

Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen

und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der

risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2

(orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich

in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen.

 

Die Testpflicht bleibt weiterhin zweimal in der Woche (Montag/Donnerstag) bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

  Information zum Schulbeginn am 02.08.2021  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir freuen uns, wieder in das neue Schuljahr zu starten.

Wir hoffen, dass wir ohne erhebliche Einschränkungen Ihr Kind unterrichten dürfen.

 

Mit Wirkung vom 26.07.2021 gibt es einen überarbeiteten Hygieneplan für Schulen in MV. Ich bitte um Beachtung!

Unseren schulinternen Plan haben wir entsprechend angepasst. Die Schülerinnen und Schüler werden am 1. Schultag darüber belehrt.

 

Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung gilt für die ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, als auch die Testpflicht. Eltern dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn ein Negativtest vorliegt oder sie nachweislich getestet oder geimpft sind.

Für unsere Schülerinnen und Schüler gilt die Testpflicht wie im letzten Schuljahr bereits, am Montag und Donnerstag in der Schule, wenn Ihr Einverständnis vorliegt (siehe letztes Schuljahr).

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig, wenn die Testpflicht erfüllt wird.

Nach Schul-Konferenzbeschluss vom 10.05.2021 finden die Selbsttests grundsätzlich in der Schule statt.

Im Einzelfall kann nach Antrag an die Schulleitung und Genehmigung der Test in der Häuslichkeit durchgeführt werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 4 müssen die Maske im Schulgebäude (einschließlich Unterricht) tragen. Auf dem Schulhof ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. 

Bitte denken Sie an die unterschriebene Gesundheitsbestätigung für den 1. Unterrichtstag.

Ansonsten kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.  Gesundheitsbestätigung

 

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, teilen Sie uns dies bitte bis 08:00 Uhr mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

B. Fredrich

Schulleitung

 

 

  Information zur Einschulung am 31.07.2021  

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wie auf der Elternversammlung besprochen, erhalten Sie heute die Information zur Durchführung der Einschulungsveranstaltung.

 

Die Einschulung für alle Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klasse 1a findet am Samstag um 08:30 Uhr statt.

 

Die Einschulung für alle Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klasse 1b findet am Samstag um 10:30 Uhr statt.

 

Die Veranstaltung wird auf dem Schulhof durchgeführt, somit ist keine Testung der Eltern und Gäste nötig. Am Sitzplatz besteht keine Maskenpflicht.

 

Ich möchte Sie bitten, bei den Einzuschulenden einen Selbsttest in der Häuslichkeit durchzuführen und uns mit einer Selbsterklärung 1 zu bestätigen. 

Bitte bringen Sie die unterschriebene Gesundheitsbestätigung mit und die Teilnehmerliste der Familie.

Denken Sie auch an die Schultüte und Schulmappe für Ihr Kind. Die Schule wird über den Eingang Baustraße betreten.

 

Für den 1. Schultag am 02.08.2021 ist es ebenfalls erforderlich Ihr Kind zu Hause zu testen und eine Selbsterklärung 2 mit Unterschrift abzugeben.

 

Sie haben die Möglichkeit 2 Tests und alle auszufüllenden Formulare am Donnerstag auf dem Schulhof abzuholen.

 

Donnerstag 29.07.2021

  • Klasse 1a um 11:00 Uhr
  • Klasse 1b um 12:00 Uhr

 

Für den Schulbeginn am Montag gilt Maskenpflicht in der Schule.

Eltern dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn ein Negativtest vorliegt oder sie nachweislich getestet oder geimpft sind.

Ihr Kind wird vom Klassenleiter auf dem Schulhof abgeholt!

 

Sollte es noch dringende Anfragen geben, sind wir für Sie telefonisch oder per Mail erreichbar.

 

Ansonsten sehen wir uns am Samstag, 31.07.2021 bei hoffentlich schönem Wetter zur Einschulung Ihres Kindes.

 

 

B. Fredrich

Schulleitung