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Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

 

 

Antrag auf kostenlose Schülerfahrkarte Online Verfahren

 

Seit März 2023 werden alle Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung vorzugsweise online über nachstehenden Link bearbeitet:

 

https://sbf-lkvg.neu-itec.de/

 

Bei Neuanmeldungen für die Fahrstrecke

Wohnort -> Grundschule Strasburg

ist unter dem Punkt „besuchte Schule“ GS Strasburg (Grundschule wird hier nicht ausgeschrieben) anzugeben.

 

Bei Neuanmeldung der zukünftigen 5. Klassen ist unter dem Punkt „besuchte Schule“ die weiterführende Schule anzugeben.

 

Antrag auf kostenlose Schülerfahrkarte in Papierform

 

Neuanträge auf kostenlose Schülerbeförderung sind im Sekretariat der Grundschule Strasburg erhältlich. Der Antrag muss ausgefüllt werden, ein aktuelles Passbild des Kindes (mit Namen auf der Rückseite) muss beigelegt werden und der vollständige Antrag ist im Sekretariat wieder abzugeben.

 

Allgemeine Hinweise zur Gültigkeit der Schülerfahrkarte

 

Die Schülerfahrkarte ist als Fahrausweis immer für ein Schuljahr gültig und nur auf der ausgewiesenen Strecke nutzbar.

 

Bei unleserlichen und beschädigten Schülerfahrausweisen ist es notwendig, dass die Schülerfahrkarte erneuert wird (siehe Verfahrensweise bei Verlust).

 

 

 

Verfahrensweise bei Verlust der Schülerfahrkarte

 

Bei Verlust einer Schülerfahrkarte sollte sich der Schüler oder die Schülerin umgehend im Sekretariat der Grundschule Strasburg einen „vorläufigen Fahrausweis“ ausstellen lassen.

Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Tagen und gilt gleichzeitig als Antrag für die Zweitschrift. Für die Ausfertigung der Zweitschrift ist entsprechend der Gebührenverordnung der Kooperationsgemeinschaft “Vorpommern“ ein Betrag von 10,00€ zu entrichten.

 

Allgemeine Hinweise zum Anzeigeverfahren

 

Jede Veränderung der Verhältnisse der Schüler/innen, die für den Anspruch auf eine Schulbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen von Bedeutung sind, hat die/der Berechtigte umgehend der Schule mitzuteilen.

 

Änderungen können sein:

  • Namensänderung
  • Wohnortwechsel
  • Schulwechsel

 

Sollten sich die Anspruchsvoraussetzungen für die kostenfreie Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr ändern oder nicht mehr gegeben sein, ist der Schülerfahrausweis immer im Sekretariat der Grundschule Strasburg abzugeben.

 

Allgemeine Verhaltensweisen in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Das Verhalten der Schüler und Schülerinnen im Bus sollte stets so sein, dass die Ordnung und Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährdet wird und vorsätzliche Beschädigungen an den Fahrzeugen unterbleiben.

 

 

 

 

Für Fragen steht Ihnen unsere Sekretärin Frau Albrecht gerne telefonisch unter 039753 20412 oder per Mail zur Verfügung.